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   VGH Bayern, 20.06.2008 - 19 ZB 08.10   

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https://dejure.org/2008,33059
VGH Bayern, 20.06.2008 - 19 ZB 08.10 (https://dejure.org/2008,33059)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.06.2008 - 19 ZB 08.10 (https://dejure.org/2008,33059)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - 19 ZB 08.10 (https://dejure.org/2008,33059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausländerrecht (Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis); Divergenzrüge; Abweichung von Rspr. des BVerwG zum für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt; (kein) Beruhen auf der Abweichung; (kein) Besonderer Ausweisungsschutz wegen erheblicher Straftaten; Ermessen (nachholbar)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 53; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    D (A), Berufungszulassungsantrag, Divergenz, Entscheidungserheblichkeit, Ausweisung, Beurteilungszeitpunkt, Entscheidungszeitpunkt, Eheschließung, Deutschverheiratung, besonderer Ausweisungsschutz, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2008 - 19 ZB 08.10
    Der Hinweis des Kl. darauf, bei ihm handle es sich um einen faktischen Inländer, der bereits im Alter von neun Jahren in die Bundesrepublik gekommen und zu seinen Heimatland keine Beziehungen mehr habe, ist nicht von derartigem Gewicht, dass hierwegen von der Ausweisung abgesehen werden müsste (vgl. BVerwG vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 - ZAR 2008, 140/141).

    Selbst wenn mit dem Bundesverwaltungsgericht (vom 23.10.2007, a.a.O.) von einer "Absenkung der Schwelle für das Vorliegen eines Ausnahmefalles" ausgegangen werden könnte, wird hierdurch nicht die Ermessensentscheidung über die Ausweisung negativ präjudiziert.

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2008 - 19 ZB 08.10
    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 15. November 2007 (1 C 45.06 - AuAS 2008, 40 = InfAuslR 2008, 156 = DÖV 2008, 334) im Hinblick auf das Inkrafttreten des 3. Änderungsgesetzes zum AufenthG und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgestellt, dass nunmehr "in allen Ausweisungsverfahren auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsachengerichte abzustellen ist.

    Wenn die Behörde den Umstand der Eheschließung bei ihrer Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte, so hat sie bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung - entsprechend den Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2007 (a.a.O.) - die durch § 114 Satz 2 VwGO eröffnete prozessuale Möglichkeit, Ermessenserwägungen hierzu nachträglich zu ergänzen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2008 - 19 ZB 08.10
    Zur Darlegung einer rechtlichen Divergenz der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts bedarf es der Bezeichnung eines inhaltlich bestimmten, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden Rechtssatzes, mit dem dieses von einem in der obergerichtlichen Rechtsprechung - hier des Bundesverwaltungsgerichts - aufgestellten, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatzes abgewichen ist (vgl. BVerwG NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65

    Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2008 - 19 ZB 08.10
    Unerheblich ist hierbei, dass das Verwaltungsgericht diese Entscheidung im Zeitpunkt der Entscheidungsfindung (12.11.2007) nicht kennen konnte, da die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erst am 15. November 2007 erging (vgl. zur Abweichungsrüge im Revisionsrecht: BVerwG, Buchholz 310, § 132 RdNr. 299; BVerwG, DVBl 1965, 841).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 11 N 83.05

    Anwendung des Rechtsgedanken des § 144 Abs 4 imn Berufungszulassungsrecht;

    7 Nach dem auch im Berufungszulassungsrecht anwendbaren Rechtsgedanken des § 144 Abs. 4 VwGO kommt eine Zulassung der Berufung unabhängig vom Vorliegen der geltend gemachten Zulassungsgründe nicht in Betracht, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts im Ergebnis richtig ist (vgl. z.B. BayVGH, Beschluss v. 20. Juni 2008 - 19 ZB 08.10 -, zit. nach juris Rn 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 26. Oktober 1999 - 2 O 379/98 -, zit. nach juris Rn 5; OVG Niedersachsen, Beschluss v. 10. Dezember 1998 - 11 L 4534/98 -, zit. nach juris Rn 1; für das Revisionszulassungsrecht: BVerwG, z.B. Beschluss v. 13. Juni 1977 - IV B 13.77 -, BVerwGE 54, 99 ff., zit. nach juris Rn 10; vgl. auch Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Std. 15. Ergänzungslieferung 2007, § 124a Rn 125).
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